Ferienhaus Küste

Ihr Zuhause an der Nordsee

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus Küste

1. Allgemeines

Das Mietobjekt ist ein Ferienhaus zur zeitlich begrenzten Nutzung. Das Ferienhaus befindet sich im Besenhalmer Trift 19, 21762 Otterndorf.
Die Vermietung erfolgt als Privatvermietung durch die Eigentümerin Bärbel Springer oder deren Beauftragten.
Die Beschreibung und Ausstattung des Mietobjektes finden Sie Im Internet unter https://ferienhaus-kueste-springer.de/ausstattung-und-preise/. Kleinere Abweichungen, die den Aufenthalt nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.
Das Mitbringen von Tieren / Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt.
Im Haus ist das Rauchen nicht erlaubt.

Die Anmietung des Ferienhauses zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet, ebenfalls nicht die gewerbliche Verwertung von Fotographien und sämtlicher anderer Informationen unseres privaten Mietobjektes, es sei denn, die Vermieterin gibt dazu sein schriftliches Einverständnis.

2. Mietvertrag für Feriengäste/Mieter/Buchung

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn 1.) eine Buchungsbestätigung über eine beliebige Buchungsplattform abgeschlossen wurde oder 2.) wenn die Vermieterin eine Buchungs­anfrage des Mieters schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme) und diese von der Mieterin/vom Mieter schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt wurde. Vertragspartner sind die Vermieterin und die/der Mieter:in. Die/der Mieter:in ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt die/der Mieter:in hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag (Mietpreis zuzüglich Kurbeitrag) ist spätestens bis 4 Wochen vor Anreise auf folgendes Konto zu überweisen:

Empfänger: Bärbel Springer
Sparkasse Hannover
IBAN: DE80 2505 0180 0027 3102 72
Buchungsvermerk „Otterndorf Anreisedatum (xx.xx.xxxx) bis Abreisedatum (xx.xx.xxxx)“

Kurbeitragspflichtig ist jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gelten folgende Kurbeitragssätze:
01.01. – 30.04.          € 2,50 /Nacht
01.05. – 15.09.          € 3,00 /Nacht
16.09. – 31.12.          € 2,50 /Nacht

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Sollte die vereinbarte Zahlung nicht fristgemäß bei der Vermieterin eingehen, kann die Vermieterin dieses als Stornierung bzw. Vertragskündigung betrachten und das Mietobjekt nach Ablauf der Zahlungsfrist anderweitig verwerten.

4. Stornobedingungen

Nach Zusendung der Buchungsbestätigung ist die Buchung verbindlich. Bis 4 Monate vor Anreise kann die Buchung kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung fallen 100% des Mietpreises als Ausfallgebühr an.

5. Allgemeine Rechte und Pflichten, Haftung, Hausordnung

Die Vermieterin überlässt der Mieterin/dem Mieter ein einwandfreies Mietobjekt inclusive Zubehör frei von Mängeln. Die Mieterin/der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zweckentsprechend zu nutzen und pfleglich mit allen Einrichtungsgegenständen und sämtlichen Zubehör umzugehen. Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind der Vermieterin umgehend mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden nach deren Feststellung. Spätere Beanstandungen werden als Reklamationen nicht berücksichtigt. Die Vermieterin ist bemüht aufgetretene Beschädigungen schnellstmöglich zu beheben. Hierfür ist ihr ein angemessener Zeitraum zu bewilligen. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens der Vermieterin vor. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Bei Beschädigungen des Mietobjektes oder von Einrichtungsgegenständen desselben durch die/den Mieter:in, hat diese:r die entsprechenden Reparaturkosten bzw. den Neu-Anschaffungspreis zu bezahlen.

Die Benutzung des Ferienhauses inklusiver sämtlicher Zugänge und Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. In dem Ferienhaus befindet sich beispielsweise kein Treppenschutz und auch keine Kindersicherung in den Steckdosen. Die Nutzung von Fahrrädern und Rollern sowie der (Außen-)Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr – eine Überprüfung der (Fahr-)Sicherheit muss vor jeder Nutzung vom Nutzer erfolgen. Die Eigentümerin übernimmt keinerlei Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung verursacht werden. Es sei denn, ihm wird nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Bei Schnee und Eis wird weder geräumt noch gestreut.

Die/der Mieter:in ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und der Terrasse geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist die/der Mieter:in verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Werden dennoch Tiere mitgebracht, kann die Vermieterin eine Pauschale z.B. für Reinigung in Höhe von 200,00 € in Rechnung stellen; unabhängig vom Grad der Verschmutzung durch das Tier.

In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterin eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Ferienhäusern nicht erlaubt. Die/der Mieter:in haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei. Sie/Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

Die Belegung des Ferienhauses darf die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Auf dem Grundstück dürfen ohne vorherige Zustimmung keine Zelte, Wohnmobile oder ähnliche Dinge zu Übernachtungszwecken aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen berechtigen die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Räumung des Objektes.

Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Mieterin/des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieterin wird die/der Mieter:in über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihr nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

6. An- und Abreise, Übergabe

Am Anreisetag steht Ihnen das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, muss dieses vorab ausdrücklich vereinbart werden.

Die Übergabe des Mietobjektes inklusive Schlüsselübergabe an die/den Mieter:in erfolgt in gereinigtem Zustand am Anreisetag durch die Vermieterin oder deren Beauftragten oder durch Hinterlegung eines Schlüssels.

Die Abreise muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgt sein. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieterin oder deren Beauftragten, die Kosten sind in den Übernachtungspreisen enthalten.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand der Wohnort der Vermieterin.

Stand November 2023